28. November 2011 | Category: Newsflash Kartellrecht
Kommission fordert zum Aufbau von Compliance-Programmen auf
| Kommission fordert zum Aufbau von Compliance Programmen auf |
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Die Europäische Kommission hat am 23. November 2011 eine Broschüre mit dem Titel “Compliance matters - What companies can do better to respect EU competition rules” veröffentlicht. Die Kommission appelliert darin zum Aufbau von Compliance Programmen. Sie macht dafür konkrete Vorgaben.
Vorgaben für Compliance Programme
Die Kommission gibt detaillierte Eckpunkte für ein effektives Compliance Programm vor, insbesondere: - „Tailor-made“: Ein Compliance Programm sollte den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens angepasst sein.
- „Risk analysis“: Unternehmen sollten zuvor klar die gefährdeten Bereiche identifizieren. Dies betreffe insbesondere Bereiche, in denen bereits Kartellverstöße entdeckt worden sind, sowie Abteilungen, die regelmäßig mit Wettbewerbern zu tun haben (Verbandstreffen, etc.).
- „Individual exposure“: Dabei sind in Kartell-gefährdeten Bereichen andere Compliance Maßnahmen zu treffen als in Bereichen, in denen etwa marktbeherrschende Unternehmen versucht sein könnten, ihre Wettbewerber vom Markt zu halten.
- „Internal guidance“: Unternehmen sollten einen umfassenden Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen für ihre Mitarbeiter ausgeben. Darin sollten mit „do’s“ and „red flags“ konkrete Beispiele für eindeutig illegale und auch für nur möglicherweise kartellrechtswidrige Verhaltensweisen vorgegeben werden.
- „Senior management support is vital“: Die Kommission macht deutlich, dass die Unterstützung des obersten Managements für ein effektives Compliance Programm unerlässlich ist.
- „Proper internal reporting mechanisms“: Die Mitarbeiter sollten wissen, an wen sie sich bei Compliance Fragen wenden können. Gerade bei der Aufdeckung von Verstößen können schnelle Meldungen entscheidend sein. So hat etwa nur der erste Kronzeuge die Aussicht auf einen vollständigen Bußgelderlass.
- „Constant update“: Unternehmen sollten es nicht bei der Ausgabe eines Leitfadens oder eines einführenden Trainings belassen. Vielmehr seien konstante Updates erforderlich.
- „Monitoring/Auditing“: Unternehmen sollten Mechanismen einführen, um Verstöße aufzudecken und möglichst umgehend zu beenden.
Weitere Materialien
Die Compliance Broschüre der Kommission fasst die wesentlichen kartellrechtlichen Regeln sowie drohende Sanktionen in aller Kürze zusammen. Eine deutsche Fassung ist (noch) nicht erhältlich. Auf der eigens dafür eingerichteten Seite der Kommission sollen demnächst weitere Materialien erhältlich sein.
Sie folgt damit der OFT. Die britische Kartellbehörde hatte bereits zuvor eine Seite mit einer Vielzahl an Materialien auf einer Sonderseite bereitgestellt. Das Bundeskartellamt hat bisher noch keine vergleichbaren Materialien herausgegeben. Allerdings ist eine sehr lesenswerte Präsentation eines Mitglieds der Sonderkommission Kartellbekämpfung zum Nutzen von Compliance Programmen abrufbar. Darin wird unter anderem erläutert, dass es zur Aufsichtspflicht von Betriebsinhabern/ Geschäftsführern/ Vorständen gehören kann, effektive Compliance Programme einzuführen.
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