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11. November 2011   |  

Colt obsiegt mit SBR im Lizenzstreit gegen die Bundesnetzagentur

Colt Technology Services hat in einem Grundsatzstreit gegen die Bundesnetzagentur obsiegt. Streitpunkt war die Frage, ob die nach altem Recht erteilten Lizenzrechte auch nach einer Verschmelzung noch bestehen bleiben. Es ging bei diesem Streit namentlich um Wegerechte. Das Verwaltungsgericht Köln vertrat wie die Klägerin die Auffassung, dass eine einmal erteilte bestandskräftige Lizenz ihre Wirkung nicht verliere.

Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung. Die Bundesnetzagentur hatte in der mündlichen Verhandlung sogar mitgeteilt, dass eine zweistellige Anzahl an Unternehmen von diesem Verfahren betroffen sei. Die Berufung wurde nicht zugelassen, kann aber zugelassen werden.

Vertreterin bei Colt Technology Services GmbH: Sabine Hennig

Rechtsanwälte Klägerin: Dr. Ernst Georg Berger (Partner), Dr. Thomas Sassenberg (Associate)

Vertreter Bundesnetzagentur: Daniel Eimer (Rechtsreferat)

Kontakt:

Dr. Ernst Georg Berger / Tel.: 040-300 900 90 / Email: berger@sbr-net.com