Bundeskartellamt fordert zur Prüfung von Händlerverträgen hins. Rabatte und Internetvertrieb auf |
| Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 13. Dezember 2011 einen Fallbericht zu den Vertriebsvereinbarungen des Unternehmens Dornbracht veröffentlicht. Das BKartA fordert Unternehmen darin ausdrücklich zur Prüfung ihrer Vertriebsverträge auf und droht weitere Verfahren an. Hintergrund Dornbracht produziert Luxusarmaturen. Diese werden über drei Stufen (Hersteller -> Großhändler -> Sanitärhandwerker) vertrieben. Dornbracht hatte Großhändlern einen Rabatt gewährt, wenn diese bestimmte Qualitätskriterien erfüllten. Insbesondere mussten sie eine fachgerechte Montage und After-Sales-Services garantieren. Teilweise wurden die Großhändler außerdem verpflichtet, 10% ihrer Vergütung weiter zu leiten. Diese Förderung bestimmter Absatzkanäle wurde in der Außendarstellung unterstützt. In einer Pressemitteilung sprach Dornbracht etwa von einer „Offensive gegen die Online-Vermarktung“. Bewertung des BKartA Das BKartA sieht darin einen Verstoß gegen Art. 101 AEUV und § 1 GWB. Nach Auffassung des BKartA macht die Rabattregelung einen Weiterverkauf an bestimmte Abnehmer wie insbesondere reine Internethändler, Discounter und Baumärkte unattraktiv. Zumindest führe sie zu einem Doppelpreissystem mit teureren Preisen im Internet. Nach den Leitlinien der Kommission für vertikale Beschränkungen darf aber einem Händler weder der Internetvertrieb untersagt werden, noch darf ihm vorgeschrieben werden, im Internet höhere Preise zu verlangen. Der Hersteller dürfe einem Fachhändler zwar einen Rabatt gewähren, um dessen besondere Verkaufsanstrengungen (offline oder online) zu unterstützen. Dies müsse aber eine feste Gebühr sein. Sie dürfe gerade nicht variabel, also gekoppelt an den offline-Umsatz, ausgestaltet werden. In dem Zusammenhang kritisierte das BKartA auch, dass die Großhändler verpflichtet wurden, an die Hersteller zu melden, in welchem Umfang sie ihre Produkte wohin geliefert haben. Entscheidung des BKartA Nach Zusagen von Dornbracht hat das BKartA das Verfahren ohne Bußgeld eingestellt. Das BKartA fordert aber Unternehmen ausdrücklich zur Überprüfung ihrer Vertriebsverträge auf. Es hat weitere Untersuchungen angedroht. Weitere Entscheidungen Die Entscheidung reiht sich ein in Vielzahl von Fällen des BKartA zu Vertriebskonstellationen gerade in den letzten Jahren:
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