Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 1. Juni 2012 ein anonymes Hinweisgebersystem zur Aufdeckung von Kartellen eingerichtet. Danach kann ein jeder online anonyme Hinweise bei der Behörde einreichen. Weitere Hinweise finden sich auf der Seite des BKartA.
Risiken in zweifacher Hinsicht
Für Kartellteilnehmer ist dieses Instrument gleich in zweifacher Hinsicht gefährlich. Erstens erhöht es stark das Risiko einer Aufdeckung des Kartells. Unternehmensmitarbeiter und andere Informanten, die zuvor den Gang an die Öffentlichkeit gescheut haben, können nun anonym ihre Hinweise bei der Behörde einreichen.
Zweitens aber sinkt die Chance des Kartellteilnehmers auf einen Bußgelderlass. Nach der Bonusregelung kann das BKartA dem ersten Unternehmen, das ein Kartell meldet, das Bußgeld komplett erlassen. Wenn aber die Informationen schon auf anonymem Weg zu der Behörde gelangt sind, sinkt die Chance auf einen Bußgelderlass dramatisch.
Compliance
Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen umso mehr ihre Compliance Struktur überprüfen. Dies gilt nicht nur für die Schulungen der Mitarbeiter zur Vermeidung von Kartellverstößen. Sondern die Mitarbeiter sollten auch über die Funktionsweise eines Kronzeugenprogramms aufgeklärt werden. Nur Kronzeugenbeiträge an das BKartA können die Chance auf einen Bußgelderlass wahren.
Zu weiteren Anforderungen an Compliance Programme hatte die Europäische Kommission kürzlich Hinweise und Vorgaben veröffentlicht (s. dazu unser Newsflash).
Diesen Newsflash als PDF herunterladen. Den Artikel von Dr. Dethof "Anschwärzen ohne Gefahr" in der 94. Ausgabe (August 2012) des Digital Insider erhalten Sie hier als PDF.
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