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19. September 2011   |   Kategorie: Newsflash Kartellrecht

Sektoruntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel

 

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 15. September 2011 Marktermittlungen zum Lebensmitteleinzelhandel (Link zur Pressemitteilung) begonnen. Dazu hat das BKartA an 21 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sowie rund 200 Hersteller umfangreiche Fragebögen versandt. Dies ist im Rahmen der seit Februar laufenden Sektoruntersuchung erfolgt.

Das BKartA untersucht die Märkte für die Beschaffung von Nahrungs- und Genussmitteln durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Besonders kritisch sieht die Behörde hier die Dominanz der vier großen Handelsunternehmen. Sie vereinen etwa 85% des gesamten Absatzmarktes. „Bei einer solch starken Konzentration müssen wir uns auch die Machtverhältnisse zwischen Händlern und Herstellern genauer anschauen“ so der Präsident des BKartA, Andreas Mundt.

Die Sektoruntersuchung wird in zwei Stufen durchgeführt:

  1. Am Anfang steht die Ermittlung der Marktverhältnisse für verschiedene Warengruppen und Produktmärkte. Dazu hat das BKartA, wie bereits angeführt, an 21 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sowie rund 200 Hersteller umfangreiche Fragebögen versandt.
  2. Anschließend wird das BKartA ermitteln, inwiefern die führenden Handelsunternehmen Einkaufsvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen und wie sich diese auf den Absatzmärkten auswirken. Entsprechende Fragebögen sollen im Januar 2012 verschickt werden.

 

Lebensmittelbranche unter Beobachtung

Die Lebensmittelbranche steht derzeit im Fokus des BKartA. Zuletzt äußerte sich das BKartA kritisch zu möglichen künftigen Fusionen im Lebensmittelbereich (dazu SBR Newsflash vom 28.08.2011). Zuvor hatte das BKartA in verschiedenen Verfahren zum Teil erhebliche Bußgelder verhängt. Parallel zur Sektoruntersuchung laufen derzeit Untersuchungen wegen des Verdachts vertikaler Absprachen im Lebensmittelbereich.

Sektoruntersuchung

Bei Hinweisen auf einen eingeschränkten Wettbewerb kann das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung durchführen (§ 32 e GWB). In der Regel werden in einer solchen Sektoruntersuchung umfangreiche Auskünfte von den betroffenen Unternehmen verlangt. Ein konkreter Verdacht gegen bestimmte Unternehmen ist nicht erforderlich. An die Sektoruntersuchung können sich Bußgeldverfahren gegen Unternehmen anschließen. Eine Übersicht zu den bisherigen Sektoruntersuchungen (Außenwerbung, Gastransportnetze, Milch und Stromgroßhandel) findet sich auf der Webseite des Bundeskartellamts.

Auch die die Kommission veröffentlicht eine Übersicht zu den bisherigen Sektoruntersuchungen (3G, Gas- und Elektrizitätssektoren, Ortsnetz-Entbündelung, Mietleitungen, Retail-Bankgeschäft, Roaming-Dienste, Unternehmensversicherungen) auf ihrer Webseite.

 

 

Dr. Christian Bahr

Partner, Kartellrecht

bahr@sbr-net.com

 

Dr. Sascha Dethof

Partner, Kartellrecht

dethof@sbr-net.com

 

 

 

 

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