Kommission reformiert das Kartellverfahren und erweitert die Rolle des Anhörungsbeauftragten | ||||||
Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2011 ein Paket von Verwaltungsregeln veröffentlicht. Das Kartellverfahren soll dadurch transparenter werden. Die Rechte der Beteiligten sollen effektiver gewahrt werden. Zu den drei Dokumenten im Einzelnen: Bekanntmachung über bewährte Vorgehensweisen in Kartellverfahren (best practices) Die Bekanntmachung (Link) gibt praktische Hinweise zu Verfahren nach Artikel 101 AEUV (Kartellverbot) und Artikel 102 AEUV (Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung). Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
Die Besprechungen sollen kurz nach der Einleitung des förmlichen Verfahrens, zwischen der Einleitung des Verfahrens und der Mitteilung der Beschwerdepunkte und nach der Mitteilung der Beschwerdepunkte angeboten werden. Darüber hinaus sollen auch vor Verpflichtungszusagen und nach der mündlichen Anhörung Treffen angeboten werden. Gleiches gilt für Beschwerdeführer, wenn die Kommission das Verfahren eröffnet hat oder die Beschwerde möglicherweise abweisen wird.
Stärkere Rolle des Anhörungsbeamten Die Kommission hat außerdem die Rolle des Anhörungsbeamten (hearing officer) gestärkt (Link zur Entscheidung). Die Anhörungsbeauftragten sollen als unabhängige Schiedsrichter bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien und der Kommission fungieren. Bislang war das Mandat auf die Phase nach der Mitteilung der Beschwerdepunkte beschränkt. Neu sind dem Anhörungsbeamten die Lösung von Meinungsverschiedenheiten in der Untersuchungsphase zugewiesen:
Weiter wurde der Anhörungsbeauftragte bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Anhörung gestärkt. Bewährte Vorgehensweisen für die Einreichung ökonomisch basierten Beweismaterials Ebenfalls Teil des Maßnahmenpaketes ist die Veröffentlichung weiterer bewährter Vorgehensweisen, in denen die Kommission ihre Kriterien an die ökonomische und ökonometrische Analyse darlegt (Link).
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