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23. August 2011   |   Kategorie: Newsflash Kartellrecht

Bundeskartellamt warnt vor weiteren Zusammenschlüssen in der Lebensmittelbranche

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Übernahme der Rügen Feinkost GmbH durch die Homann-Gruppe (Fallbericht / Entscheidung) freigegeben. Ungewöhnlich deutlich hat das BKartA jedoch gleichzeitig vor weiteren Fusionen in der Lebensmittelbranche gewarnt. Diese steht derzeit ohnehin intensiv im Ermittlungsfokus des BKartA.

Entscheidung

  • Bewertung des BKartA

Das Vorhaben betraf nach Bewertung des BKartA den nationalen Markt für den Vertrieb von gekühlten Feinkostsalaten und Fischfeinkost. Der gemeinsame Marktanteil der Parteien lag bei 35 - 40% und damit deutlich über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung von einem Drittel. Trotz der hohen Marktanteile und einem großen Abstand zu Wettbewerbern sah das BKartA keine marktbeherrschende Stellung.

Das BKartA begründete dies mit der starken Nachfragemacht der Abnehmer, also der Handelsunternehmen. Außerdem verfügten die wichtigsten Wettbewerber über freie Produktionskapazitäten und könnten ihre bestehenden Kapazitäten jederzeit ausbauen. Dabei seien auch regionale Anbieter als Wettbewerber zu berücksichtigen. Die Handelsunternehmen könnten auf Grund ihrer Beschaffungsstruktur jederzeit kleinere, lediglich regional tätige Wettbewerber listen.

  • Warnung

In Entscheidung und Fallbericht spricht das BKartA deutliche Warnungen zu künftigen Fusionen in den betroffenen Märkten aus: „Vor dem Hintergrund des gesamten Marktgeschehens auf Hersteller- und Nachfragerseite“ sei dies ein „Grenzfall“. Durch die zunehmende Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels und der „Konsolidierungswelle“ der Hersteller könnten „weitere Fusionen den Markt zum Kippen bringen“. Und weiter: „Insgesamt haben die Märkte … mittlerweile auf Handels- wie auf Herstellerseite einen so starken Konzentrationsgrad erreicht, dass im Falle weiterer Zusammenschlüsse die Gefahr einer Vermachtung des Marktes zu Lasten der Marktgegenseite deutlich zunimmt.“

Hintergrund: Lebensmittelbranche im Fokus

Die Lebensmittelbranche steht derzeit im Fokus des BKartA. Dies zeigen neben den bereits angesprochenen Warnungen zu weiteren Fusionen auch exemplarisch die folgenden Verfahren:

  • Bereits im Februar hatte das BKartA eine Sektoruntersuchung zur Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel eingeleitet. Dadurch sollen die Einkaufsvorteile der führenden Handelsunternehmen und Auswirkungen auf die Absatzmärkte untersucht werden. Auch die Sektoruntersuchung Milch wurde noch nicht abgeschlossen (Zwischenbericht).
  • Daneben führt das BKartA derzeit verschiedene Verfahren wegen des Verdachts vertikaler Preisbindungen und horizontaler Dreieckskartelle („hub-and-spoke“) in der Konsumgüterindustrie und im Lebensmitteleinzelhandel (s. dazu Tätigkeitsbericht 2009/2010, S. 70). Auch Missbrauchsfälle werden zur Zeit untersucht, etwa die Forderung ungerechtfertigter Konditionenvorteile von Lebensmittelhändlern gegenüber Lieferanten („Hochzeitsrabatte“).
  • In der jüngeren Vergangenheit hat das BKartA Konsumgüterhersteller wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch (Mitteilung vom 17.03.2011) mit insg. € 38 Mio. bebußt. Im Fall Kaffeeröster wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund € 190 Mio. wegen abgesprochener Preiserhöhungen verhängt (Mitteilungen vom 21.12.2009 und 09.06.2010)

Erst kürzlich hatte das BKartA vor dem Hintergrund des Milchmarktes Standards für Marktinformationssysteme herausgegeben (Newsflash) und dazu angekündigt, auch andere Marktinformationssysteme und Benchmarking-Verfahren zu prüfen.

 

 

Dr. Christian Bahr

Partner, Kartellrecht

bahr@sbr-net.com

 

Dr. Sascha Dethof

Partner, Kartellrecht

dethof@sbr-net.com

 

 

SBR Schuster Berger Bahr Ahrens

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