Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Übernahme der Rügen Feinkost GmbH durch die Homann-Gruppe (Fallbericht / Entscheidung) freigegeben. Ungewöhnlich deutlich hat das BKartA jedoch gleichzeitig vor weiteren Fusionen in der Lebensmittelbranche gewarnt. Diese steht derzeit ohnehin intensiv im Ermittlungsfokus des BKartA.
Entscheidung
Das Vorhaben betraf nach Bewertung des BKartA den nationalen Markt für den Vertrieb von gekühlten Feinkostsalaten und Fischfeinkost. Der gemeinsame Marktanteil der Parteien lag bei 35 - 40% und damit deutlich über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung von einem Drittel. Trotz der hohen Marktanteile und einem großen Abstand zu Wettbewerbern sah das BKartA keine marktbeherrschende Stellung.
Das BKartA begründete dies mit der starken Nachfragemacht der Abnehmer, also der Handelsunternehmen. Außerdem verfügten die wichtigsten Wettbewerber über freie Produktionskapazitäten und könnten ihre bestehenden Kapazitäten jederzeit ausbauen. Dabei seien auch regionale Anbieter als Wettbewerber zu berücksichtigen. Die Handelsunternehmen könnten auf Grund ihrer Beschaffungsstruktur jederzeit kleinere, lediglich regional tätige Wettbewerber listen.
In Entscheidung und Fallbericht spricht das BKartA deutliche Warnungen zu künftigen Fusionen in den betroffenen Märkten aus: „Vor dem Hintergrund des gesamten Marktgeschehens auf Hersteller- und Nachfragerseite“ sei dies ein „Grenzfall“. Durch die zunehmende Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels und der „Konsolidierungswelle“ der Hersteller könnten „weitere Fusionen den Markt zum Kippen bringen“. Und weiter: „Insgesamt haben die Märkte … mittlerweile auf Handels- wie auf Herstellerseite einen so starken Konzentrationsgrad erreicht, dass im Falle weiterer Zusammenschlüsse die Gefahr einer Vermachtung des Marktes zu Lasten der Marktgegenseite deutlich zunimmt.“
Hintergrund: Lebensmittelbranche im Fokus
Die Lebensmittelbranche steht derzeit im Fokus des BKartA. Dies zeigen neben den bereits angesprochenen Warnungen zu weiteren Fusionen auch exemplarisch die folgenden Verfahren:
Erst kürzlich hatte das BKartA vor dem Hintergrund des Milchmarktes Standards für Marktinformationssysteme herausgegeben (Newsflash) und dazu angekündigt, auch andere Marktinformationssysteme und Benchmarking-Verfahren zu prüfen.
Dr. Christian Bahr Partner, Kartellrecht bahr@sbr-net.com |
Dr. Sascha Dethof Partner, Kartellrecht dethof@sbr-net.com
|
SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
| |
Büro Hamburg Brahms Kontor | Holstenwall 5 20355 Hamburg Tel.: +49 - (0) 40 - 300900 - 0 Fax: +49 - (0) 40 - 300900 - 40 | Büro Düsseldorf Nordstraße 116 40477 Düsseldorf Tel.: +49 - (0) 211 - 687888 - 0 Fax: +49 - (0) 211 - 687888 - 68 |