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26. Mai 2011   |   Kategorie: Newsflash Kartellrecht

Bundeskartellamt veröffentlicht Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Kraftstoffe

SBReport Kartellrecht

Das Bundeskartellamt hat am 26. Mai 2011 den Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Kraftstoffe veröffentlicht. Die Untersuchung wurde im Mai 2008 initiiert. Anlass waren Beschwerden von Verbrauchern und freien Tankstellen sowie Hinweise auf kartellrechtswidrige Praktiken aus Fusionskontrollverfahren. Auf der Webseite hat das Amt Abschussbericht, Zusammenfassung, Präsentation sowie Fragen und Antworten veröffentlicht.

Ergebnis der Untersuchung

Mit deutlichen Worten kritisiert das Bundeskartellamt den Sektor: „Auf den Kraftstoffmärkten funktioniert der Wettbewerb nicht.“ „Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass bei funktionierendem Wettbewerb die Preise niedriger wären.“

Kartellrechtswidriges Verhalten hat das Bundeskartellamt aber nicht festgestellt. Kartellrechtlich entscheidend ist, dass den Parteien Absprachen über Preise nicht nachgewiesen werden konnten. Dies ist auch nicht überraschend:

Hintergrund Oligopol

In einem Oligopol tendieren Unternehmen dazu, sich parallel zu verhalten. Durch paralleles Verhalten kann ein Preiswettbewerb eingedämmt werden. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn Preisänderungen der Wettbewerber schnell bekannt werden. Eine direkte Kommunikation ist kartellrechtlich nicht zulässig, aber im Tankstellenbereich auch nicht erforderlich. So hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass Angestellte der Konzerne mehrfach täglich bei Wettbewerbertankstellen vorbeifahren und Preise notieren.

Dazu das Bundeskartellamt: „Die gegenseitige Preisbeobachtung ohne Kommunikation ist als solche kartellrechtlich nicht zu beanstanden“.

Die Grenze zwischen erlaubter öffentlicher Information und unerlaubter Kommunikation kann im Einzelfall und gerade im Oligopol schnell überschritten sein, weshalb auf Unternehmensseite äußerste Vorsicht geboten ist. Die Kartellbehörden betrachten diese Märkt sehr kritisch, was auch die Ausführungen der Kommission in ihren Horizontalleitlinien zeigen („Im Rahmen enger Oligopole wirkt sich der Informationsaustausch deutlich wettbewerbsbeschränkender aus…“).

„Schärferes Kartellrecht“: Entflechtungsgesetz

Wirtschaftsminister Rösler und FDP Fraktionschef Brüderle haben in Reaktion auf den Bericht des Bundeskartellamts bereits eine „Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ und ein „schärferes Kartellrecht“ gefordert. Sie bezogen sich damit auch auf das Entflechtungsgesetz, das bereits im Entwurf vorliegt. Durch das Entflechtungsgesetz soll das Bundeskartellamt die Befugnis bekommen, Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zu zerschlagen, auch wenn das Unternehmen nicht konkret gegen das Kartellrecht verstoßen hat.

Sektoruntersuchung

Bei Hinweisen auf einen eingeschränkten Wettbewerb kann das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung durchführen (§ 32 e GWB). In der Regel werden in einer solchen Sektoruntersuchung umfangreiche Auskünfte von den betroffenen Unternehmen verlangt. Ein konkreter Verdacht gegen bestimmte Unternehmen ist nicht erforderlich. An die Sektoruntersuchung können sich Bußgeldverfahren gegen Unternehmen anschließen. Eine Übersicht zu den bisherigen Sektoruntersuchungen (Außenwerbung, Gastransportnetze, Milch und Stromgroßhandel) findet sich auf der Seite des Bundeskartellamts.

Auch die die Kommission veröffentlicht eine Übersicht zu den bisherigen Sektoruntersuchungen (3G, Gas- und Elektrizitätssektoren, Ortsnetz-Entbündelung, Mietleitungen, Retail-Bankgeschäft, Roaming-Dienste, Unternehmensversicherungen) auf ihrer Webseite

Kontakt: Dr. Christian Bahr, bahr@sbr-net.com, Dr. Sascha Dethof, dethof@sbr-net.com