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10. Mai 2011   |   Kategorie: Newsflash Kartellrecht

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Interseroh wegen Verstoßes gegen Vollzugsverbot

Das Bundeskartellamt hat am 10. Mai gegen die Interseroh Scrap und Metals Holdings GmbH ein Bußgeld in Höhe von € 206.000 verhängt. In dem Verfahren ging es um die Erhöhung von Anteilen an einer Beteiligungsgesellschaft von 40% auf 49%. Zugleich wurde der Gesellschaftsvertrag so geändert, dass wichtige Entscheidungen nur noch mit Zustimmung der Erwerberin getroffen werden konnten. Das Bundeskartellamt sah darin einen anmeldepflichtigen Kontrollerwerb. (Pressemitteilung: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2011_05_10.php)

Das Vollzugsverbot

Das Vollzugsverbot betrifft anmeldepflichtige Zusammenschlüsse. Ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss liegt nicht nur vor, wenn die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erworben wird. Selbst der Erwerb von weniger als 25% der Anteile kann eine Anmeldepflicht auslösen, wenn damit ein wettbewerblich erheblicher Einfluss verbunden ist.

Die Grenzen des Vollzugsverbots sind im Einzelfall nicht leicht zu bestimmen. Auch die Einflussnahme auf die Geschäftsführung durch den Käufer vor der Freigabe, selbst nach Abschluss des Kaufvertrages, kann einen Verstoß darstellen.

Praxis der Behörden

Das Bundeskartellamt hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot bebußt. So wurde Mars im Jahr 2008 mit € 4,5 Mio. (Pressemitteilung: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2008/2008_12_15.php), das Druck- und Verlagshaus Frankfurter Stadtanzeiger im Jahr 2009 mit € 4,13 Mio. (Pressemitteilung: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2009/2009_02_13.php) und zuletzt die Hauptgenossenschaft ZG Raiffeisen mit € 0,4 Mio. (Pressemitteilung: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2011_01_28.php) bebußt. Die Europäische Kommission hatte gegen Electrabel im Jahr 2009 ein Bußgeld in Höhe von € 20 Mio. verhängt (Pressemitteilung: http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/decisions/m4994_20090610_1465_de.pdf). 

Kontakt: Dr. Christian Bahr, bahr@sbr-net.com,     Dr. Sascha Dethof, dethof@sbr-net.com