Das Bundeskartellamt hat am 21. Juli 2011 den Entwurf eines „Leitfadens zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle“ veröffentlicht (Pressemitteilung). Die endgültige Fassung wird für diesen Herbst erwartet. Die Vorgaben in dem 76-seitigen Papier sollten aber schon jetzt beachtet werden.
Hintergrund: Marktbeherrschung
Die Marktbeherrschung ist das Entscheidungskriterium in der deutschen Fusionskontrolle. Das Bundeskartellamt prüft, ob ein angemeldeter Zusammenschluss die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt.
Marktbeherrschung wird nach deutschem Kartellrecht bereits ab einem gemeinsamen Marktanteil von einem Drittel widerlegbar vermutet. Marktanteile ermöglichen aber, so auch der Leitfaden, nur eine „grobe Einschätzung“ der wettbewerblichen Situation. Soweit eingehende Ermittlungen notwendig sind, werden etwa Kapazitäten, Kundenpräferenzen, Gewerbliche Schutzrechte, Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten, Verflechtungen oder finanzielle Ressourcen untersucht (S. 7 - 29 des Leitfadens). Spezielle Kriterien sind in Bezug auf gemeinsame Marktbeherrschung oder Marktbeherrschung durch Nachfrager zu prüfen.
Eine Differenzierung ist auch hinsichtlich der Art des Zusammenschlusses angezeigt. Bei horizontalen Zusammenschlüssen zwischen Wettbewerbern steht die Addition von Marktmacht im Vordergrund. Bei vertikalen Zusammenschlüssen zwischen Lieferanten und Abnehmern geht es insbesondere um Fragen der Abschottung. Bei konglomeraten Zusammenschlüssen zwischen Unternehmen auf verwandten Märkten stehen mögliche Koppelungs- und Bündelungsstrategien im Vordergrund (Abschnitte B., C. und D. des Leitfadens.
Entwurf des Leitfadens
Der Entwurf fasst die Grundsätze aus der bisherigen Fallpraxis sowie der Rechtsprechung zusammen. Diese werden mit ökonomischen Erkenntnissen kombiniert. Der Präsident des Bundeskartellamtes Mundt hat dazu betont, dass „ökonomische Erkenntnisse und Konzepte stärker in kartellrechtliche Entscheidungen integriert“ werden.
Das Bundeskartellamt bezieht sich hier nicht auf die derzeitige Diskussion über die Änderung des Prüfungskriteriums. In die nächste Fassung des GWB könnte das (weiter gefasste) Kriterium der europäischen Fusionskontrolle übernommen werden. Danach wird geprüft, ob ein Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs führen wird (significant impediment to effective competition, „SIEC-Test“). Die Grundsätze des Leitfadens hätten aber auch bei einer Gesetzesänderung Bestand, so das Bundeskartellamt schon jetzt.
Konsultation
Das Bundeskartellamt gibt im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsprozesses allen interessierten Marktteilnehmern die Gelegenheit, zu dem vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen. Kommentare können bis zum 21. September 2011 beim Bundeskartellamt eingereicht werden.
SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
| |
Büro Hamburg Brahms Kontor | Holstenwall 5 20355 Hamburg Tel.: +49 - (0) 40 - 300900 - 0 Fax: +49 - (0) 40 - 300900 - 40 | Büro Düsseldorf Nordstr. 116 40477 Düsseldorf Tel.: +49 - (0) 211 - 687888 - 0 Fax: +49 - (0) 211 - 687888 - 68 |